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150-jähriges Bestehen der Mannheimer Akte

Die Mannheimer Akte feierte am 17. Oktober 2018 ihr 150-jähriges Bestehen. Dieser Anlass wurde im Rahmen eines Jubiläumskongresses der ZKR im Mannheimer Schloss gefeiert. Dabei wurde von den Vertretern der Staaten Deutschland, Belgien, Frankreich, den Niederlanden und der Schweiz eine Erklärung unterzeichnet. Damit bestätigen sie, dass sie das Regelwerk unterstützen und den Erfolg der Rheinschifffahrt auch für die Zukunft sichern wollen. Deutschland wurde dabei vom Parlamentarischen Staatssekretär im BMVI, Enak Ferlemann, vertreten: „Wir wollen die Zukunft der Rheinschifffahrt dynamisch gestalten. Allein Deutschland hat zahlreiche Initiativen auf den Weg gebracht – von Förderprogrammen für die Binnenschifffahrt bis hin zur Digitalisierung auf dem Wasser. Davon werden auch noch kommende Generationen profitieren. Die Mannheimer Akte hat sich seit 150 Jahren bewährt. Sie war ein Wegbereiter für den Freihandel – und sie ist auch heute wichtiger Eckpfeiler des wirtschaftlichen Erfolgs“, betonte Ferlemann. Die Idee eines gemeinsamen Regelwerks für die Rheinschifffahrt ist historisch gewachsen. Am 17. Oktober 1868 haben die damaligen Anrainerstaaten des Rheins – Baden, Bayern, Frankreich, Hessen, die Niederlande und Preußen – die Mannheimer Akte unterzeichnet. (FS)

Foto: BAW