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Baggerarbeiten in der Kanaltrave

Noch bis April 2016 wird in der Kanaltrave die Unterhaltungsbaggerung fortgesetzt. Das teilte das WSA Lübeck mit. Zur Gewährleistung der Sicherheit und der Leichtigkeit des Schiffsverkehrs muss die Fahrrinne bei mittlerem Wasserstand auf 22 m Breite eine Wassertiefe von 3 m aufweisen. In den flachen Seitenbereichen der Bundeswasserstraße finden keine Baggerarbeiten statt. Die vorhandenen Mindertiefen resultieren aus natürlichen Umlagerungen im Gewässer und dem stetigen Eintrieb von Substraten aus den angrenzenden Landbereichen. In diese Bauabschnitt sollen bis zum Frühjahr 24.000 Kubikmeter Sediment aufgenommen werden. (FS)

Foto: WSV

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