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BDB begrüßt Fortsetzung der Werftenförderung

Die Innovationsförderung für Werften, die Zuschüsse bei der Typenschiffentwicklung (Förderung des ersten Schiffes einer potenziellen Serie) und der erstmaligen Anwendung einer neuen Komponente oder Verfahrensinnovationen (Prozesse auf Werften) gewährt, wurde jetzt erfreulicherweise zum ersten Mal von einer Binnenwerft am Rhein in Anspruch genommen. Damit kommt die Förderung von bis zu 30 % (in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses) auf die förderfähigen Kosten endlich nicht mehr nur der Seeschifffahrt, sondern auch der Binnenschifffahrt zu Gute. In Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Niedersachsen erfolgt eine Kofinanzierung durch Bund und Land, in allen anderen Bundesländern wird der Zuschuss zu 100 % vom Bund getragen. Der BDB unterstützt die Anstrengungen des Werftenverbands für eine Vereinfachung des Antragsverfahrens, damit künftig mehr Binnenwerften unbürokratisch in den Genuss der Förderung kommen. Gerade im Bereich der Fahrgastschifffahrt sind Binnenschiffe wichtige Garanten für Beschäftigung auf Werften in Deutschland.  (FS)

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