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BDB informiert über Anerkennung von Berufsbefähigungen

Der BDB hat seine Mitglieder in einem Rundschreiben über die Anerkennung nicht-rheinischer Berufsbefähigungen informiert. Hintergrund ist, dass die ZKR die Möglichkeit hat, derartige Berufsbefähigungen anzuerkennen. Seit Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarungen mit den Behörden der Tschechischen Republik und Rumäniens gelten seit dem 1. Dezember 2015 bestimmte Bedingungen, unter denen die an den Schulen Decin (Mittelschule für Schifffahrt und technisches Handwerk) und CERANOV (Rumänisches Maritimes Schulungszentrum) erworbenen Befähigungen zum Matrosen auf dem Rhein anerkannt werden. Zu den detaillierten Informationen und Voraussetzungen geht es für Mitglieder direkt hier. (FS)

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