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BDB zu Schleusenabmessungen am Main

Auf Bitten der Verwaltung hat der BDB zum künftigen Bedarf an sog. „überbreiten“ Schleusenkammern (breiter als 12,50 m) Stellung bezogen. Der Verband hat klar dafür plädiert, die bisherigen Abmessungen im Falle von Ersatzneubauten beizubehalten. Hintergrund: Die Schleusen Kostheim, Eddersheim, Griesheim und Offenbach verfügen heute jeweils über mindestens eine Kammer mit einer Breite von mehr als 12,50 m und mehr als 300 m Länge. Im Zuge des standardisierten Bauens würden künftig nur noch Längen von max. 190 – 230 m und Breiten von 12,50 m vorgesehen. Zwar ist standardisiertes Bauen aufgrund der zu erwartenden zeitlichen Ersparnis grundsätzlich begrüßenswert. Dabei dürfen aber die Besonderheiten der einzelnen Wasserstraßen und deren Entwicklungspotenziale nicht außer Acht gelassen werden, argumentiert der BDB in seiner Stellungnahme. Am Main ist eine ausreichend dimensionierte Infrastruktur u.a. erforderlich, um die Containerverkehre, immerhin ein Wachstumsmarkt innerhalb der Branche, in Richtung Frankfurt ausbauen zu können. Schon heute verkehren dort Schiffe bis 14,40 m Breite (fünf Containerbreiten). Bei einer zu erwartenden Mehrung von Niedrigwasserereignissen kann die Containerschifffahrt durch ihren geringeren Tiefgang künftig zusätzlich an Bedeutung für die Binnenschiffsverkehre auf deutschen Wasserstraßen gewinnen. Auch die bisherige Länge der Schleusenkammern sollte bei zukünftigen Neubauten nicht unterschritten werden, damit die verkehrliche Entwicklung der Wasserstraße nicht behindert wird.