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BMVI beabsichtigt Gutachten zur Neuregelung der Schifffahrtsabgaben

Das BMVI hat darum gebeten, zu den Eckpunkten zur geplanten Neuordnung der Schifffahrtsabgaben auf Bundeswasserstraßen Stellung zu nehmen. Geplant ist eine Gebührenerhebung – bemessen nach der Nutzungsintensität – auf den Binnenschifffahrtsstraßen im Kernnetz. Auf den natürlichen Wasserstraßen sollen Gebühren für die Nutzung der Anlagen anfallen – auch für die Schleusen Iffezheim und Geesthacht. Das BMVI wird ein Gutachten in Auftrag geben, um die Folgewirkungen einer Gebührenneuordnung besser abschätzen zu können. Die entsprechenden Unterlagen des Ministeriums mit der Aufforderung zur Stellungnahme erhalten Sie als Mitglied auf Anfrage per Mail bei der BDB-Geschäftsstelle. (FS)

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