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CDNI-Abkommen: Letzte Übergangsfristen laufen ab

Die letzten Übergangsfristen im „Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt“ (CDNI), das am 1. November 2009 in Kraft getreten ist, laufen zum 1. November 2014 ab. Ab diesem Zeitpunkt wird das Nachlenzen des Ladetanks mittels Nachlenzsystem verpflichtend. Auf der Landseite müssen demgemäß auch die infrastrukturellen Voraussetzungen vorhanden sein, die Restladung der Schiffe aufzunehmen. Für Waschwasser, Slops etc. müssen ebenfalls in einem ausreichenden Maße Annahmestellen bereitgestellt werden. Außerdem darf nach dem Löschen bestimmter Güter das Waschwasser nur noch dann in das Gewässer eingeleitet werden, wenn der Laderaumboden zuvor vakuumrein gemacht wurde. Bisher genügte bei den entsprechenden Gütern der besenreine Zustand. Der BDB hat seine Mitglieder über Details zu den neuen Verpflichtungen in einem Rundschreiben informiert. (FS)

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