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CDNI: Weniger Bürokratie wagen

wollen die Mitgliedstaaten des Übereinkommens über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (CDNI). Im Sommer 2014 soll dazu in Deutschland die 3. CDNI Verordnung in Kraft treten. Auf die Entladebescheinigung wird dann, vereinfacht gesagt, beim Transport von Containern, Ro-Ro Gütern, Stück- und Schwergut, bei Bunkerbooten und Bilgenentölern, beim Transport von verflüssigten Gasen (ADN Typ G), bestimmten Gütern mit speziell für diese Güter vorhandenen Ladesystemen oder auch für den Transport von Sand, Kies oder Baggergut von der Baggerstelle zur Entladestelle, wenn das betroffenen Schiff ausschließlich für einen solchen Transport gebaut oder eingerichtet ist, verzichtet. Der BDB informiert umfassend, sobald die Verordnung in Kraft tritt. (JR)

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