, , ,

Neues Datenschutzrecht tritt demnächst in Kraft

Ab dem 25. Mai 2018 gelten für deutsche Unternehmen unmittelbar die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und ergänzend das überarbeitete deutsche Bundesdatenschutzgesetz. Die EU-DSGVO schafft dabei ein neues und weit umfangreicheres Rechtsregime als bisher. Trotz des Hauptziels der Verordnung, der europaweiten Harmonisierung des Datenschutzes, erlaubt sie den Mitgliedstaaten, die Datenverarbeitung durch nationale Rechtsvorschriften zu konkretisieren. Auf dieser Grundlage hat die Bundesregierung im letzten Jahr z.B. den Beschäftigtendatenschutz im Bundesdatenschutzgesetz überarbeitet, der ebenfalls am 25. Mai 2018 in Kraft tritt. Der BDB hat seine Mitglieder in einem Rundschreiben umfassend über die neuen Datenschutzbestimmungen informiert, u.a. über die Zulässigkeit der Datenverarbeitung, Betroffenenrechte, allgemeine Dokumentationspflichten, Auftragsverarbeitung, Durchführung einer Datenschutz-Folgeabschätzung, Datenschutzmanagementsysteme, Anforderungen zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, Widerspruchsrechte und Sanktionen sowie den Beschäftigtendatenschutz. (FS)

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert