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Förderprogramm „Nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen“: Dritter „Call“ veröffentlicht

Die GDWS hat am 25. Mai den mittlerweile dritten Förderaufruf im Rahmen des Förderprogramms „Nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen“ veröffentlicht. Bis 1. August 2022 können nun Anträge für folgende Fördertatbestände gestellt werden:

  • die Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten und bereits im Einsatz befindlichen Binnenschiffen mit Motoren, die mit alternativen, insbesondere regenerativen Kraftstoffen betrieben werden (Nr. 3.2.1 der Förderrichtlinie),
  • die Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten und bereits im Einsatz befindlichen Binnenschiffen mit diesel- und gaselektrischen Antrieben und Hybridantrieben (Nr. 3.2.2 der Förderrichtlinie),
  • die Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten und bereits im Einsatz befindlichen Binnenschiffen mit einer Brennstoffzellenanlage zur Versorgung des elektrischen Schiffsantriebs (Nr. 3.2.3 der Förderrichtlinie),
  • die Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten und bereits im Einsatz befindlichen Binnenschiffen mit rein elektrischen Antriebssystemen (Nr. 3.2.4 der Förderrichtlinie),
  • die Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen (Nr. 3.2.5 der Förderrichtlinie),
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, insbesondere durch energieeffiziente Technologien und punktuelle Energieeffizienzmaßnahmen (Nr. 3.2.6 der Förderrichtlinie).

Der aktuelle Call sowie alle weiteren Informationen rund um das Programm können im Online-Angebot von ELWIS abgerufen werden. Der BDB hat seine Mitglieder ausführlich per Rundschreiben informiert.