BDB stellt klar: Aussetzung der Anwendung des Mindestlohngesetzes im reinen Transitverkehr gilt auch für die Binnenschifffahrt!

[vc_row][vc_column][vc_column_text]Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat die Anwendung des Mindestlohngesetzes für den Bereich des Transitverkehrs vorübergehend ausgesetzt. Allerdings hat die ursprüngliche Erklärung der Ministerin Ende vergangener Woche zu Irritationen geführt, da sie ausschließlich von Transitverkehren im Bereich des Straßengüterverkehrs gesprochen hat.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert