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Inanspruchnahme des Förderprogramms für Binnenschiffe

In einer parlamentarischen Anfrage erkundigte sich die FDP-Fraktion u.a. zur Inanspruchnahme des Förderprogramms für die nachhaltige Modernisierung für Binnenschiffe des BMVI, das der BDB gemeinsam mit dem BDS und dem Ministerium vor elf Jahren initiiert hat. Die Bundesregierung fördert bereits seit April 2007 die Modernisierung deutscher Binnenschiffe durch nicht rückzahlbare Zuschüsse für den Einbau von emissionsärmeren Dieselmotoren, Partikelfiltern und Katalysatoren. Aktuell unterstütze die Regierung deutsche Eigner von Binnenschiffen durch die sog. „Förderrichtlinie über Zuwendungen für Binnenschifffahrtsunternehmen zur nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen“, die am 21. Juli 2015 in Kraft getreten sei, heißt es in der Antwort weiter. Seitdem seien insg. 295 emissionsärmere Hauptmotoren, 49 emissionsärmere Hilfsmotoren zum Manövrieren und 131 emissionsärmere Schiffbetriebsmotoren zur Energiegewinnung an der Liegestelle gefördert worden. Darüber hinaus sei der Einbau von Partikelfiltern und Katalysatoren und Kraftstoff-Wasser-Emulsionssystemen gefördert worden, der ebenfalls den Emissionsausstoß von Binnenschiffen deutlich vermindern würde. Wie die Regierung mitteilt, standen im Jahr 2017 für das Förderprogramm vier Mio. Euro an Haushaltsmitteln zur Verfügung (2016: drei Mio. Euro). Bewilligt seien Haushaltsmittel in Höhe von drei Mio. Euro (2016: 2,7 Mio. Euro). Für das Haushaltsjahr 2018 seien die Mittel vor dem Hintergrund der geplanten stärkeren Nutzung alternativer Antriebe im Gewerbe nochmals auf sechs Mio. Euro aufgestockt worden, heißt es in der Antwort. (FS)