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Massive Gebührenerhöhung belastet das Gewerbe

Das Bundesverkehrsministerium hat zu Beginn des Jahres 2020 durch eine Änderungsverordnung zur Binnenschifffahrtskostenverordnung in Bezug auf individuell zurechenbare öffentliche Leistungen auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt die entsprechenden Gebühren massiv erhöht. Es ergeben sich für zahlreiche Gebührentatbestände, z.B. für die Zulassungen zu Prüfungen oder das Ausstellen von Patenten und Schifferdienstbüchern, teilweise Steigerungen von bis zu 800 %. Das Gewerbes sieht sich angesichts solcher Anhebungen mit einer Kostenexplosion für zahlreiche Amtshandlungen konfrontiert. Bei allem Verständnis dafür, dass die Verwaltung bei ihrem Amtshandeln kostendeckend arbeiten muss und erstmals seit den 1980er Jahren Kostenanpassungen vornimmt, sind plötzliche Erhöhungen von mehreren hundert Prozent schlichtweg unverhältnismäßig. Es ist nicht einsehbar, warum die Binnenschifffahrt aufgrund der jahrelangen Untätigkeit des Ministeriums bei der Gebührenanpassung nun mit einem Schlag in derartiger Weise belastet wird. Der BDB hatte bereits im Zuge einer früheren Änderungsverordnung zu den Gebührensätzen für die Binnenschifffahrt aus dem Jahr 2017 gegenüber dem Ministerium klar Stellung bezogen und gefordert, Anpassungen lieber regelmäßig und maßvoll vorzunehmen, anstatt nach Jahren der Untätigkeit solch massive Erhöhungen zu verordnen. Es ist bedauerlich, dass der Forderung des Verbandes hier keine Beachtung geschenkt wurde und  der Verordnungsgeber jegliches Augenmaß hat vermissen lassen. Der BDB wird in dieser Angelegenheit Kontakt mit dem BMVI aufnehmen.