, ,

MiLoG: BDB setzt sich erfolgreich für Vereinfachung der Dokumentationspflichten ein

Der Einsatz des BDB für eine Entlastung der Arbeitgeber im Binnenschifffahrtsgewerbe bezüglich des Umgangs mit dem Mindestlohngesetz (MiLoG) hat sich ausgezahlt. So entfallen gemäß einer jüngst vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verkündeten Verordnung für in der Binnenschifffahrt Beschäftigte, die regelmäßig ein monatliches Bruttoarbeitsentgelt von über 2958 Euro erhalten, einige Dokumentationspflichten. Arbeitgeber im Gewerbe können nämlich darauf verzichten, für die entsprechende Beschäftigtengruppe den Beginn, das Ende und die Dauer der täglichen Arbeitszeit bis spätestens zum Ablauf des siebten Kalendertages nach der Arbeitsleistung  aufzuzeichnen. Die deutliche Absenkung der ursprünglich vorgesehenen Verdienstgrenze von 4500 Euro war eine der Kernforderungen des Verbandes und fand nun erfreulicherweise Berücksichtigung. Als weitere Vereinfachung entfällt für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland die Pflicht, die oben genannten Beschäftigten schriftlich anzumelden. Verzichtet werden kann auch auf die Versicherung, dass die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns eingehalten wird. Eine zusätzliche Entlastung ergibt sich für die Arbeitgeber in der Branche dadurch, dass die Unterlagen, die für die Kontrolle der Einhaltung der Zahlung des Mindestlohns erforderlich sind, nicht im Inland in deutscher Sprache für die gesamte Dauer der Beschäftigung in Deutschland und auf Verlangen auch am Ort der Beschäftigung bereitgehalten werden müssen. (FS)

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert