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Neue KV-Förderrichtlinie in Kraft getreten

Das Bundesverkehrsministerium hat rückwirkend zum 1. Januar 2017 die neue Förderrichtlinie von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs veröffentlicht. Der BDB war in die Erarbeitung der Richtlinie eingebunden, wurde hierzu angehört und hat umfassend Stellung genommen. Erfreulich ist, dass den Anträgen und Wünschen des Verbandes in weiten Teilen Rechnung getragen wurde. Über die Details hat der BDB seine Mitglieder informiert. Die neue KV-Förderrichtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2021. (FS)

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