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Neue Verordnungen zu Ausbildung und Berufsqualifikationen veröffentlicht

Am 8.3.2022 wurden im Bundesgesetzblatt sowohl die Verordnung über die Berufsausbildung zum Binnenschiffer und zur Binnenschifferin wie auch die Verordnung über die Berufsausbildung zum Binnenschifffahrtskapitän und zur Binnenschifffahrtskapitänin veröffentlicht. Beide Verordnungen treten zum 1. August 2022 in Kraft. Berufsausbildungsverhältnisse, die zu diesem Zeitpunkt bereits bestehen, können nach den Vorschriften der oben bezeichneten Verordnungen unter Anrechnung der bis zu diesem Zeitpunkt absolvierten Ausbildungszeit fortgesetzt werden, wenn dies zum einen von den Vertragsparteien vereinbart wurde und zum anderen der/die Auszubildende noch nicht die Zwischenprüfung nach der bisherigen Ausbildungsordnung absolviert hat.