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Plenarsitzung der Moselkommission

Im Rahmen einer Videokonferenz fand am 28.5.2020 die erste Plenarsitzung der Moselkommission statt. Das Gremium stellte fest, dass die im Rahmen der Coronavirus-Pandemie getroffene Maßnahme, bargeldlos an den Schleusen zahlen zu können, zusammen mit den Hygiene- und Abstandsregelungen dazu beigetragen hat, die Binnenschiffer und das Schleusenpersonal vor Infektionen zu schützen. Die Moselkommission teilte weiter mit, dass die Verwaltungen angesichts der aktuellen Situation die Arbeiten an den Moselbauwerken anpassen mussten. Die Schleusensperrzeit auf der internationalen Mosel wurde in diesem Zuge auf den Zeitraum 21.9.2020 – 30.9.2020 verlegt. Auch die Situation der Fahrgastschifffahrt wurde erläutert. Zusammenfassend merkte die Moselkommission an, dass die Fahrgastschifffahrt auf der gesamten internationalen Mosel wieder anläuft, natürlich unter Einhaltung von Auflagen, um die Sicherheit der Gäste und des Schiffspersonals zu gewährleisten. Die Delegierten hoben hervor, dass es unabdingbar sei, dass die nationalen Lockerungen die europäischen Initiativen zur Vereinheitlichung des grenzüberschreitenden Fahrgastverkehrs berücksichtigen. Der Flussverkehr sei ein wichtiger Faktor, um die Wirtschaft wieder zu stärken. Außerdem sollten die Fahrgäste so weit wie möglich durch einheitliche Standards geschützt werden. Im Internetangebot der Moselkommission wurden zudem die Veröffentlichungen „Jahresbericht“, „Verkehrsbericht“ und „Presserundschau“ für das Jahr 2019 eingestellt.