BDB begrüßt die verkehrspolitischen Ziele im Koalitionsvertrag – Potenziale des Systems Wasserstraße sollen stärker genutzt werden

Der Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB) zeigt sich in Summe zufrieden mit den im Koalitionsvertrag vereinbarten Zielen und Maßnahmen zur Förderung der Binnenschifffahrt in Deutschland.

CDU, CSU und SPD haben sich darauf verständigt, die Verkehrsträger Straße, Schiene und Wasserstraße besser miteinander zu verzahnen, die jeweiligen Systemvorteile bestmöglich zu nutzen und mehr Güterverkehr auf Schiene und Wasserstraße zu verlagern: „Die Binnenschifffahrt verfügt über erhebliche Kapazitätspotenziale.“ Positiv ist, dass dieses verkehrspolitische Ziel mit konkreten Maßnahmen unterlegt wird, denn um diese Potenziale „bestmöglich“ nutzen zu können, sei man auf „leistungsfähige Bundeswasserstraßen angewiesen“, stellen die Koalitionäre fest.

So sollen in den kommenden vier Jahren die Bundesmittel für die Verkehrsinfrastruktur „substanziell“ erhöht werden. Insbesondere soll nach dem Willen von CDU, CSU und SPD die Strategie zur Ertüchtigung der Schleusen fortgeschrieben und verstärkt werden. Ein alle zwei Jahre neu aufgelegter Infrastrukturbericht, der den tatsächlichen Erhaltungs- und Sanierungsaufwand offen legt, soll den erforderlichen Aufschluss über den notwendigen Investitionsbedarf geben; das zukünftige Ausbaugesetz für die Wasserstraßen wird den Bedarf an Ausbaumaßnahmen festschreiben. „Positiv ist, dass bei der Umsetzung der Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung die notwendigen regionalen Kompetenzen der Verwaltung gesichert werden sollen“, erklärt BDB-Präsident Georg Hötte heute in Duisburg. Erfreulich ist auch, dass die weitere Förderung des Binnenschifffahrtsgewerbes im Koalitionsvertrag festgeschrieben wird: „Die Förderrichtlinie für abgasärmere Motoren in der Binnenschifffahrt wird attraktiver gestaltet, um die Modernisierung der Flotte zu beschleunigen“, kündigt die neue Bundesregierung an.

„Die Signale, die von diesem Koalitionsvertrag ausgehen, sind für das System Wasserstraße durchaus positiv“, stellt BDB-Präsident Georg Hötte fest. Schade sei, dass im Vorfeld ermittelte und konkret genannte Euro-Beträge, die in der Finanzierung der Infrastruktur zusätzlich notwendig sind, im Koalitionsvertrag nun nicht erwähnt werden. „Auch die diskutierten Vorschläge für eine neue Systematik im Bundeshaushalt, z.B. durch die Schaffung von verkehrsträgerbezogenen Infrastrukturfonds, die eine überjährige Planungs- und Finanzierungssicherheit geben könnten, sind im Koalitionsvertrag nur in Ansätzen zu finden“, bedauert der BDB-Präsident.

„Wenig nachvollziehbar ist für uns, weshalb die Bundesregierung sich hinsichtlich des Ausbaus der Donau auf ‚die Beschlussvariante der Bayerischen Staatsregierung‘ festlegt, d.h. auf einen Ausbau der Donau ohne Staustufen. Dieser Beschluss in Bayern ist ohne eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Erkenntnissen der sog. ‚variantenunabhängigen Untersuchung zum Donauausbau‘ erfolgt. Eine rein an den Fakten orientierte Entscheidung wäre sicherlich sinnvoller gewesen“, so BDB-Präsident Georg Hötte.