Erfolgreiches Engagement des Bundesverbandes der Deutschen Binnenschifffahrt: Treibstoff der Binnenschifffahrt unterliegt auch weiterhin nicht der THG-Quote

Der von der Binnenschifffahrt verwendete Dieseltreibstoff unterliegt auch weiterhin nicht der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote). Das hat der Bundesrat heute in seinem Beschluss zum zweiten Gesetz zur Weiterentwicklung der THG-Quote entschieden, das der Bundestag im April zur Umsetzung der europäischen RED-III-Richtline verabschiedet hatte.

Der Gesetzgeber greift damit eine wesentliche Forderung des Bundesverbandes der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB) auf, der sich in Berlin vehement dafür eingesetzt hat, die Güter- und Fahrgastschifffahrt aus diesem Quotensystem auszuklammern:

Selbstverständlich anerkennt auch die Schifffahrtsbranche, dass die Treibhausgasintensität von Kraftstoffen schrittweise gesenkt werden sollte. Die Binnenschifffahrt mit ihren ohnehin geringen CO2-Emissionen ist jedoch nicht der Adressat der europäischen RED-III-Richtline. Und solange es keine marktreife und flächendeckende Alternative zum Dieselkraftstoff für langlaufende Verkehre in der Binnenschifffahrt gibt, auf die das Gewerbe ausweichen könnte, hat die THG-Quote auch keine klimaschützende Lenkungswirkung, sondern führt allein zu einer Verteuerung des besonders umweltschonenden Güterverkehrs auf dem Wasser.

Hierzu erklärt Jens Schwanen, Geschäftsführer des BDB e.V.:

„Eine schlichte Verteuerung ohne Nutzen fürs Klima macht keinen Sinn und hätte vor dem Hintergrund der aktuell explodierenden Treibstoffkosten fatale Auswirkungen. Wir sind Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder daher sehr dankbar, dass er sich innerhalb der Bundesregierung dafür eingesetzt hat, die Binnenschifffahrt aus der THG-Quotenregelung auszuklammern. Hierfür sprechen nicht nur rechtliche Gründe. Hierfür sprechen aber auch die Besonderheiten in der Binnenschifffahrt, für die es bis heute keine serienreife und europaweit verfügbare Alternative zum Dieselkraftstoff gibt. Unser Dank geht auch an die Bundestagsabgeordneten wie etwa MdB Carl-Philipp Sassenrath und Dr. Christoph Ploß, die uns im parlamentarischen Verfahren in dieser komplexen Angelegenheit unterstützt haben!“

Die Einbeziehung in den Quotenhandel hätte nicht nur die Binnenschifffahrtsbranche, sondern auch die sog. Bunkerbetriebe, also die „Tankstellen“ der Binnenschifffahrt, in massive Schwierigkeiten gebracht. Erste Absichten des Gesetzgebers gingen in die Richtung, jeden einzelnen Bunkerbetrieb als Inverkehrbringer des Treibstoffs zu betrachten und damit für die Einhaltung der THG-Quote verantwortlich zu stellen. Diese bürokratische Mehrbelastung hätte das Aus für die meisten Bunkerbetriebe in Deutschland bedeutet. In Deutschland werden pro Jahr rund 190 Mio. Liter Kraftstoff an die Binnenschifffahrt verkauft. In den Niederlanden sind es rund 900 Mio. Liter pro Jahr.

 

Bildunterschriften:

Der Dieselkraftstoff in der Binnenschifffahrt unterliegt auch zukünftig nicht dem THG-Quotenhandel. Der Branche bleiben damit Mehrkosten bei zurzeit ohnehin enorm hohen Treibstoffkosten erspart. Den Bunkerbetrieben, wie hier der Station der Hoyer Marine GmbH, hätte ein Einbezug der Branche in die THG-Quote einen immensen bürokratischen Aufwand beschert. Gleichzeitig wäre das Einsparpotenzial minimal gewesen, da Binnenschiffe nur geringe Mengen CO2 emittieren.

 

Über den BDB e.V.:

Der 1974 gegründete Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB) setzt sich für die verkehrs- und gewerbepolitischen Interessen der Unternehmer in der Güter- und Fahrgastschifffahrt gegenüber Politik, Verwaltung und sonstigen Institutionen ein. Der Verband mit Sitz in Duisburg und Repräsentanz in Berlin vertritt seine Mitglieder außerdem in sämtlichen arbeits- und sozialrechtlichen sowie bildungspolitischen Angelegenheiten und ist Tarifvertragspartner der Gewerkschaft Verdi. Er ist Gründungsmitglied des Europäischen Schifffahrtsverbandes EBU. Mitglieder des BDB sind Reedereien, Genossenschaften und Partikuliere, nationale und internationale See- und Binnenhäfen, wissenschaftliche Einrichtungen, Verbände sowie gewerbenahe Dienstleistungsunternehmen. Mit dem Schulschiff „Rhein“ betreibt der BDB eine europaweit einzigartige Aus- und Weiterbildungseinrichtung für das Schifffahrts- und Hafengewerbe.