BDB erwartet von Verdi Einlenken beim Streik der Schleusenwärter – Bundesminister gewähren weitreichende Zusagen an die Mitarbeiter in der WSV

Die Appelle im Zusammenhang mit dem Streik der Schleusenwärter zeigen Wirkung: In einer gemeinsamen Erklärung haben Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich, Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer heute den streikenden Mitarbeitern in der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) weitreichende Zusagen gemacht. Die Erklärung der drei Minister, die nicht nur an die Mitarbeiter der WSV, sondern auch an den Verdi-Vorstandsvorsitzenden Frank Bsirske adressiert ist, liegt dem Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB) vor.

Mit dieser Vereinbarung wollen die Mitglieder der Bundesregierung gegenüber den Mitarbeitern in der Verwaltung bekräftigen, dass sie zu ihrem Wort stehen. Zur sozialverträglichen Begleitung der Verwaltungsreform und zur sozialen Absicherung der Beschäftigten wird rechtsverbindlich zugesichert: Es wird keine betriebsbedingten Kündigungen geben. Es erfolgen keine Versetzungen gegen den Willen der Beschäftigten. Die Mitarbeiter erleiden keinerlei finanzielle Einbußen im Zuge der Reform (Entgeltsicherung). Bei einem freiwilligen Standortwechsel erhalten die Beschäftigten zusätzlichen Urlaub sowie eine pauschale Aufwandsentschädigung.

Der BDB erwartet, dass mit dieser Erklärung der seit dem 8. Juli 2013 andauernde Streik nun beendet wird. Dies gilt umso mehr, als dass die in der Vereinbarung getroffenen Zusagen der drei federführenden Minister nicht nur für Verdi-Gewerkschaftsmitglieder gültig sind, sondern unmittelbare Rechtswirkung für sämtliche Beschäftigten der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung entfalten. „Mit diesen weitreichenden Zusagen, die in der freien Wirtschaft so wohl nicht denkbar wären, dürften die Streikziele der Gewerkschaft erfüllt sein. Ich erwarte, dass die Gewerkschaft ihren Aufruf zum bundesweiten Streik der Schleusenwärter ab 9. September 2013 nun zurück nimmt“, erklärt BDB-Präsident Georg Hötte.