BDB freut sich über 1,2 Milliarden Euro im Sondervermögen Infrastruktur – Flüsse und Kanäle erhalten deutlich mehr Geld im Bundeshaushalt 2027

Mit dem heute vorgestellten Entwurf des Bundeshaushaltes 2027 wird eine wichtige Forderung des Bundesverbandes der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB) erfüllt: Der Bund öffnet sein „Sondervermögen Infrastruktur“ für Erhaltungs- und Ersatzmaßnahmen an den Flüssen und Kanälen. Hierfür sollen im nächsten Jahr im Sondervermögen 1,2 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Hinzu kommen weitere rund 264 Millionen Euro im regulären Bundeshaushalt.

Mit diesen Mitteln werden unter anderem Maßnahmen an Rhein, Main, Neckar und Donau, im westdeutschen Kanalgebiet sowie im Norden und im Osten der Republik finanziert.

Mit der Öffnung des Sondervermögens für die Wasserstraßeninfrastruktur geht im Vergleich zum aktuellen Haushalt ein deutlicher Anstieg der zur Verfügung stehenden Mittel für echte Investitionen in die Wasserstraßen einher.

Der BDB unterstützt die Haushaltspläne der Bundesregierung ausdrücklich. BDB-Geschäftsführer Jens Schwanen erklärt:

„Wir freuen uns, dass die Bundesregierung das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität nicht länger nur für Straße und Schiene, sondern nun auch für den Erhalt und Ausbau der Flüsse und Kanäle in Deutschland nutzt. Hier besteht wegen des Alters der Bauwerke und des Sanierungsbedarfs ein hoher Handlungsdruck: Die Unternehmen in der Wirtschaft und Industrie leiden, wenn die Planbarkeit und die Verlässlichkeit der Güterschifffahrt abnehmen, weil die Wasserstraßeninfrastruktur nicht funktioniert. Es ist deshalb gut und richtig, dass das Sondervermögen genutzt und der Etat damit im nächsten Jahr deutlich heraufgesetzt wird.“

Dringende Maßnahmen gibt es nicht nur an der Rheinachse, sondern im gesamten rund 7.000 Kilometer umfassenden Wasserstraßennetz, im Süden etwa am Main-Donau-Kanal und an der Donau oder im Norden am Nord-Ostsee-Kanal, am Elbe-Seitenkanal, am Mittellandkanal oder an der Nordstrecke des Dortmund-Ems-Kanals. „Wir sind der Bundesregierung, allen voran Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder und dem Koordinator der Bundesregierung für maritime Angelegenheiten, Dr. Christoph Ploß, für ihr Engagement in dieser Sache sehr dankbar.“, so Schwanen weiter.

Nicht zufrieden ist der BDB mit den vorgesehenen Mittelkürzungen im Bereich der Gewerbeförderung, nämlich bei der Aus- und Weiterbildungsbeihilfe und bei der Flottenmodernisierung und Neumotorisierung, wo die Ansätze um die Hälfte reduziert werden sollen. „Das muss nach der Sommerpause im parlamentarischen Verfahren diskutiert werden“, so BDB-Geschäftsführer Jens Schwanen.

 

Bildunterschrift:

Das Sondervermögen Infrastruktur des Bundes wird für die Flüsse und Kanäle in Deutschland geöffnet. Zahlreiche Schleusen sind überaltert und müssen modernisiert werden. Die Fahrrinnen wie hier am Rhein müssen auf einheitliche Abmessungen vertieft werden, damit die Schifffahrt auch bei niedrigen Pegelständen aufrechterhalten bleiben kann.

Foto-Copyright: BAW

 

 

Über den BDB e.V.:

Der 1974 gegründete Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB) setzt sich für die verkehrs- und gewerbepolitischen Interessen der Unternehmer in der Güter- und Fahrgastschifffahrt gegenüber Politik, Verwaltung und sonstigen Institutionen ein. Der Verband mit Sitz in Duisburg und Repräsentanz in Berlin vertritt seine Mitglieder außerdem in sämtlichen arbeits- und sozialrechtlichen sowie bildungspolitischen Angelegenheiten und ist Tarifvertragspartner der Gewerkschaft Verdi. Er ist Gründungsmitglied des Europäischen Schifffahrtsverbandes EBU. Mitglieder des BDB sind Reedereien, Genossenschaften und Partikuliere, nationale und internationale See- und Binnenhäfen, wissenschaftliche Einrichtungen, Verbände sowie gewerbenahe Dienstleistungsunternehmen. Mit dem Schulschiff „Rhein“ betreibt der BDB eine europaweit einzigartige Aus- und Weiterbildungseinrichtung für das Schifffahrts- und Hafengewerbe.