Beschleunigte Umsetzung von Unterhaltungs- und Ausbaumaßnahmen an Flüssen und Kanälen – BDB freut sich über Verabschiedung des Infrastrukturzukunftsgesetzes

Der Bundestag hat heute den Weg frei gemacht für die deutlich schnellere Umsetzung von Unterhaltungs- und Ausbaumaßnahmen an den Flüssen und Kanälen in Deutschland. Ermöglicht wird das durch das Infrastrukturzukunftsgesetz, das gleich mehrere Bundesgesetze ändert.

Sämtlichen Ausbauprojekten des „Vordringlichen Bedarfs“ wird im Wasserstraßenausbaugesetz künftig gesetzlich attestiert, dass sie im „überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen“. Das gilt dann nicht nur für Ausbaumaßnahmen am Mittelrhein, Untermain und im westdeutschen Kanalgebiet, sondern unter anderem auch für Maßnahmen am Niederrhein, die zweiten Schleusenkammern an der Mosel, die Verlängerung der Neckarschleusen und den Ersatzneubau einer Schleuse am Elbe-Seitenkanal. Mit der neuen Einstufung wird es Behörden und Gerichten erleichtert, bei Schutzgüterabwägungen zugunsten der Maßnahmen zu entscheiden.

Der Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB) findet für diese Neuregelungen nur lobende Worte:

„Wir freuen uns außerordentlich über diese Gesetzesänderungen und danken der Regierung und den beteiligten Bundestagsabgeordneten ausdrücklich für die geleistete Arbeit. Mit den heutigen Beschlüssen wird eine langjährige Forderung des BDB umgesetzt: Eine leistungsfähige Schifffahrt braucht eine verlässliche und bedarfsgerecht ausgebaute Infrastruktur. Jahrzehntelange Genehmigungs- und Planungsverfahren sind heute üblich, und sie bremsen die Entwicklung der Schifffahrt aus. Mit den heutigen Beschlüssen im Bundestag kann die Trendwende bei einer von Sanierungsstau und Überalterung geprägten Wasserstraßeninfrastruktur gelingen“, kommentiert BDB-Geschäftsführer Jens Schwanen die Beschlüsse im Bundestag. „Das Gesetz wird seine Wirkung dann voll entfalten, wenn entsprechende Haushaltsmittel für Unterhaltungs- und Ausbaumaßnahmen an Flüssen und Kanälen zur Verfügung stehen, und wenn die von Stellenkürzungsvorgaben geplagte Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung über eine ausreichende Personaldecke verfügt.“

Viele Schleusen haben ihre geplante Lebensdauer schon lange überschritten, so dass das Risiko von längerfristigen ungeplanten Sperrungen von Jahr zu Jahr steigt. „346 von insgesamt 617 Schleusen sind älter als 80 Jahre, 205 sogar älter als 100 Jahre. Deshalb ist es umso wichtiger, dass der Bund nicht nur bei den Ausbaumaßnahmen, sondern auch bei Unterhaltungsmaßnahmen und Ersatzneubauten nun den „Planungs-Turbo“ einschaltet“, so Schwanen weiter.

Der Bundesrat muss dem Infrastrukturzukunftsgesetz nun ebenfalls noch zustimmen.

 

Bildunterschrift:

Der Bund wird mit gesetzlichen Maßnahmen die Planungszeiträume für Unterhaltungs- und Ausbaumaßnahmen an Flüssen und Kanälen deutlich verkürzen. Davon profitieren zum Beispiel die Fahrrinnenvertiefungen am Mittel- und Niederrhein ebenso wie der komplette Neubau von veralteten Schleusen und Hebewerken wie etwa am Elbe-Seitenkanal.

 

 

Über den BDB e.V.:

Der 1974 gegründete Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB) setzt sich für die verkehrs- und gewerbepolitischen Interessen der Unternehmer in der Güter- und Fahrgastschifffahrt gegenüber Politik, Verwaltung und sonstigen Institutionen ein. Der Verband mit Sitz in Duisburg und Repräsentanz in Berlin vertritt seine Mitglieder außerdem in sämtlichen arbeits- und sozialrechtlichen sowie bildungspolitischen Angelegenheiten und ist Tarifvertragspartner der Gewerkschaft Verdi. Er ist Gründungsmitglied des Europäischen Schifffahrtsverbandes EBU. Mitglieder des BDB sind Reedereien, Genossenschaften und Partikuliere, nationale und internationale See- und Binnenhäfen, wissenschaftliche Einrichtungen, Verbände sowie gewerbenahe Dienstleistungsunternehmen. Mit dem Schulschiff „Rhein“ betreibt der BDB eine europaweit einzigartige Aus- und Weiterbildungseinrichtung für das Schifffahrts- und Hafengewerbe.