BDB leistet Aufklärung zum Thema Mindestlohn – Auf die Branche kommt hoher Verwaltungsaufwand zu

Das am 16. August 2014 in Kraft getretene Mindestlohngesetz (MiLoG) hat bei zahlreichen Unternehmern, auch in der Binnenschifffahrt, viele Fragen aufgeworfen. Der Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB) hat mit seinem Fachseminar „Anwendung und Auswirkungen des Mindestlohngesetzes auf das Binnenschifffahrtsgewerbe“ am 28. Oktober 2014 insgesamt 46 Teilnehmern im „Haus Rhein“ für die Praxis relevante Probleme aufgezeigt sowie noch auf politischer Ebene zu klärende Fragen herausgearbeitet. „Das Thema Mindestlohn war in den letzten Monaten in aller Munde. Unser Seminar ist besonders interessant, da es das erste ist, das sich mit den vielfältigen Fragestellungen gerade auch im Transportbereich befasst“, so BDB-Präsident Georg Hötte im Rahmen seiner Begrüßungsansprache.

Die Fachanwälte für Transport- und Speditionsrecht David-Christopher Sosna (Essen) und Markus Jaegers (Duisburg) erläuterten den Zuhörern Anwendung und Funktionsweise des neuen Gesetzes. Dabei verdeutlichten sie, welcher Personenkreis vom MiLoG erfasst ist, gaben eine Einschätzung, welche Lohnbestandteile auf den Mindestlohn anrechenbar sind und zeigten auf, welche „Tücken“ das neue Regelwerk speziell für die Transportbranche beinhaltet. Anhand praktischer Beispiele wurde den Teilnehmern vor Augen geführt, dass insbesondere die umfassenden Dokumentations- und Meldepflichten einen hohen, bisher nicht vorhandenen Verwaltungsaufwand für die Binnenschifffahrt bedeuten werden. Die Referenten gaben außerdem wertvolle Hinweise zum effizienten Umgang mit der verschuldensunabhängigen Generalhaftung des Auftraggebers für alle in der Transportkette nachgeschalteten Unternehmen. Stefan Bodenbenner und Gregor Brinken von der Allianz Deutschland AG warnten vor einem „riesigen Haftungspotenzial“ und stellten Versicherungsmöglichkeiten vor, mit denen die Risiken abgefedert werden können.

Die rege Beteiligung in der sich an die Vorträge anschließenden Diskussionsrunde verdeutlichte, wieviel Unsicherheit innerhalb der Branche im Umgang mit dem neuen Gesetz herrscht. Die Referenten stellten sich den Fragen der Seminarteilnehmer zu den Besonderheiten in der Fahrgast- und Güterschifffahrt und gaben – soweit derzeit möglich – eine rechtliche Einschätzung. Dabei wurde festgestellt, dass viele Begriffe im MiLoG noch der Auslegung durch die Gerichte bedürfen.

Die Bundestagsabgeordneten Jutta Eckenbach (CDU) und Andreas Rimkus (SPD) erläuterten die politische Sichtweise auf das MiLoG und hoben die Absicht der Bundesregierung hervor, Lohndumping einen Riegel vorzuschieben. So verständlich dieses Ziel auch ist: die Praktikabilität der Umsetzung der Rechtsnormen durch die Wirtschaft darf nicht außer Acht gelassen werden. Das betonte auch BDB-Präsident Georg Hötte: „Wir stimmen alle darin überein, dass Arbeit fair bezahlt werden muss. 8,50 Euro sind in der Binnenschifffahrt auch nicht das Problem. Wir haben aber Schwierigkeiten mit der Umsetzung des Gesetzes, dem Verwaltungsaufwand und den Abgrenzungsproblematiken“. Jutta Eckenbach versprach, die während des Seminars aufgeworfenen Fragen in Berlin zu diskutieren. „Es gibt noch Schrauben, an denen man drehen kann“, sagte die Abgeordnete.

Konkret besteht die Hoffnung des Gewerbes darin, die vorgesehenen Melde- und Dokumentationspflichten per Rechtsverordnung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesfinanzministerium derart auszugestalten, dass sie für die Unternehmen in der Binnenschifffahrt keine unverhältnismäßige Belastung darstellen und in der Folge die Transporte verteuern. Der BDB wird sich in Berlin für eine deutliche Vereinfachung der neuen administrativen Pflichten einsetzen, damit die Branche nicht vor unlösbare Aufgaben gestellt wird.

 

Über den BDB e.V.:

Der 1974 gegründete Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB) vertritt die gemeinsamen gewerblichen Interessen der Unternehmer in der Güter- sowie der Fahrgastschifffahrt gegenüber Politik, Verwaltung und sonstigen Institutionen. Mitglieder des BDB sind deshalb Partikuliere, Reedereien und Genossenschaften. Auch Fördermitglieder unterstützen die Arbeit des BDB. Der Verband mit Sitz in Duisburg und Repräsentanz in Berlin bezieht Stellung zu verkehrspolitischen Fragen und bringt sich aktiv in die Gestaltung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ein. Seit der Fusion mit dem Arbeitgeberverband (AdB) im Jahr 2013 vertritt der BDB auch die Belange der Verbandsmitglieder in arbeits-, tarif- und sozialrechtlichen sowie personal-, sozial- und bildungspolitischen Angelegenheiten und ist Tarifvertragspartner der Gewerkschaft Verdi. Der BDB betreibt das in Duisburg vor Anker liegende Schulschiff „Rhein“ – eine europaweit einzigartige Aus-, Fort- und Weiterbildungseinrichtung für das Binnenschifffahrtsgewerbe.