Beschlüsse im Haushaltsausschuss zum Bundeshaushalt 2025 – Mittel des Flottenmodernisierungsprogramms als „Steinbruch“ für andere maritime Angelegenheiten

Das Förderprogramm „Nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen“ wird im laufenden Jahr um zusätzliche sechs Mio. Euro gekürzt, nachdem der Regierungsentwurf bereits einen Rückgang von 50 Millionen Euro auf 40 Millionen Euro vorgesehen hatte. Das wurde am 4. September nach der sogenannten Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses des Bundestags bekannt. Mit dem nun zur Verfügung stehenden Etat, der im nächsten Jahr um weitere fünf Millionen Euro auf 29 Millionen Euro reduziert werden soll, lassen sich Großprojekte wie etwa die Erneuerung von Hinterschiffen nicht mehr realisieren. Die zusätzliche Kürzung wurde im Haushaltsausschuss vorgenommen, um andere maritime Projekte wie etwa die Gründung einer Stiftung zur „Bewahrung des deutschen maritimen Erbes“ zu finanzieren. Das geht aus den Haushaltsunterlagen hervor, die dem BDB vorliegen.

„Das ist kein guter Einstieg in die neue Legislaturperiode“, sagt Jens Schwanen, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB). „Das von der EU-Kommission notifizierte Förderprogramm wird dringend benötigt, um die mittelständisch strukturierten Binnenschifffahrtsunternehmen bei ihrer Flottenmodernisierung und dem Umstieg auf saubere und klimafreundliche Antriebe zu unterstützen. Mit den Kürzungen wird der eingeleitete Prozess für mehr Klimaschutz zum Erliegen kommen“.

Besondere Sorgen bereitet, dass das Flottenmodernisierungsprogramm der Binnenschifffahrt offenbar als „Steinbruch“ benutzt wurde, äußerst kurzfristig andere maritime Projekte wie etwa die Gründung einer „Stiftung zur Bewahrung des deutschen maritimen Erbes“ oder die Fortsetzung der eigentlich bereits für beendet erklärten Förderung der Traditionsschifffahrt zu finanzieren. „Der beschlossene Haushalt entfaltet zwar nur noch für drei Monate Wirkung. Es ist aber ein gefährliches Signal, wenn sich nun die Binnenschifffahrt und der maritime Sektor um die letzten Euros im regulären Bundeshaushalt balgen“, so Schwanen weiter.

Keine Veränderungen nahmen die Haushälter in ihrer Bereinigungssitzung an den weiteren schifffahrtsrelevanten Regierungsentwürfen vor: Die Flüsse und Kanäle sind als einzige Verkehrsinfrastrukturen auch weiterhin nicht in der Finanzierung aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK). Sie bleiben hinter dem erforderlichen Etatansatz von 2,5 Milliarden Euro pro Jahr zurück. Unverändert blieb auch die regierungsseitig vorgesehene Kürzung der Ausbildungsbeihilfe für die Binnenschifffahrt um 2,5 Millionen Euro, was zu einer Reduzierung der Anzahl der förderfähigen Ausbildungsverträge von vormals 115 Verträgen auf nur noch 50 Ausbildungsverträge führt.

 

Bildunterschrift:

Weniger Geld für neue, emissionsärmere Motoren. Stattdessen finanziert der Bund die Traditionsschifffahrt und eine Stiftung zur Bewahrung des maritimen Erbes in Deutschland.

 

 

Über den BDB e.V.:

Der 1974 gegründete Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB) setzt sich für die verkehrs- und gewerbepolitischen Interessen der Unternehmer in der Güter- und Fahrgastschifffahrt gegenüber Politik, Verwaltung und sonstigen Institutionen ein. Der Verband mit Sitz in Duisburg und Repräsentanz in Berlin vertritt seine Mitglieder außerdem in sämtlichen arbeits- und sozialrechtlichen sowie bildungspolitischen Angelegenheiten und ist Tarifvertragspartner der Gewerkschaft Verdi. Er ist Gründungsmitglied des Europäischen Schifffahrtsverbandes EBU. Mitglieder des BDB sind Reedereien, Genossenschaften und Partikuliere, nationale und internationale See- und Binnenhäfen, wissenschaftliche Einrichtungen, Verbände sowie gewerbenahe Dienstleistungsunternehmen. Mit dem Schulschiff „Rhein“ betreibt der BDB eine europaweit einzigartige Aus- und Weiterbildungseinrichtung für das Schifffahrts- und Hafengewerbe.