„Lockdown light“ legt erneut die Fahrgastschifffahrt lahm – Tagesausflugs- und Kabinenschifffahrt fordert Ersatz der Umsatzausfälle ohne ‚Taschenspieler-Tricks‘

Die zwischen Bund und Ländern verabredeten Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus treffen erneut die Tagesausflugs- und Kabinenschifffahrt in Deutschland: Ab kommenden Montag müssen die Unternehmen mit ihrem attraktiven Freizeit- und Tourismusangebot ihren Betrieb einstellen. Die Umsatzausfälle sind enorm.

„Das ist schon der zweite heftige Schlag, den das durchweg klein- und mittelständisch strukturierte Gewerbe in diesem Jahr verkraften muss. Erst wurde zum Saisonbeginn im März deutschlandweit der Betrieb untersagt. Zwei Monate später durften die Betriebe ihre Tätigkeit aufnehmen, aber nur mit Abstands- und Hygieneregelungen an Bord, die den Betrieb teilweise unwirtschaftlich werden ließen. Und nun gehen auch noch alle Hoffnungen auf ein ‚goldenes Herbst- und Adventgeschäft‘ baden“, erklärt Dr. Achim Schloemer (KD, Köln), Vizepräsident des Bundesverbandes der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB).

„Wir fordern, dass die nun entstehenden Umsatzverluste im Rahmen der getroffenen Beschlüsse und Zusagen kurzfristig und unbürokratisch ausgeglichen werden. Die Branche ist unverschuldet in eine wirtschaftlich existenzbedrohende Situation geraten. Der Staat muss sich der Verantwortung für sein Handeln stellen und 75 % bzw. 70 % der Umsätze erstatten. Wir nehmen die veröffentlichten Beschlüsse wörtlich: ‚Taschenspieler-Tricks‘, bei denen auf einmal unerwartet Kürzungen oder Anrechnungen von anderen Leistungen erfolgen oder Teile des Umsatzes unberücksichtigt bleiben, sind nicht zu akzeptieren“, so BDB-Geschäftsführer Jens Schwanen.

Bei allem Verständnis für das Bemühen, die Bevölkerung zu schützen und das Infektionsgeschehen einzudämmen, wird das Vorgehen mittlerweile von den Unternehmen als unverhältnismäßig empfunden. Es gibt keine Nachweise und nicht einmal den Verdacht, dass Tagesausflugsfahrten auf Rhein, Main, Donau, Elbe, Mosel oder Spree zum „Super-Spreading-Event“ mutiert wären, im Gegenteil: Mit großer Vorsorge und Umsicht haben die Unternehmer für das Wohl und die Gesundheit der Passagiere gesorgt und dabei auch in die Flotte investiert.

 

Bildunterschrift:

Erneut ist die Fahrgastschifffahrt mit ihrem attraktiven Freizeit- und Tourismusangebot von Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus betroffen. Die Unternehmer verlangen Ersatz für den Umsatzausfall aufgrund der angeordneten Betriebsschließungen im November 2020.

 

Über den BDB e.V.:

Der 1974 gegründete Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB) setzt sich für die verkehrs- und gewerbepolitischen Interessen der Unternehmer in der Güter- und Fahrgastschifffahrt gegenüber Politik, Verwaltung und sonstigen Institutionen ein. Der Verband mit Sitz in Duisburg und Repräsentanz in Berlin vertritt seine Mitglieder außerdem in sämtlichen arbeits- und sozialrechtlichen sowie bildungspolitischen Angelegenheiten und ist Tarifvertragspartner der Gewerkschaft Verdi. Er ist Gründungsmitglied des Europäischen Schifffahrtsverbandes EBU. Mitglieder des BDB sind Reedereien, Genossenschaften und Partikuliere, nationale und internationale See- und Binnenhäfen, wissenschaftliche Einrichtungen, Verbände sowie gewerbenahe Dienstleistungsunternehmen. Mit dem Schulschiff „Rhein“ betreibt der BDB eine europaweit einzigartige Aus- und Weiterbildungseinrichtung für das Schifffahrts- und Hafengewerbe.