Wichtiger Fortschritt im Kölner Rheinauhafen – Kaimauer für die Schifffahrt unter Auflagen wieder nutzbar

Wichtiger Fortschritt im Kölner Rheinauhafen

Die Kaimauer kann von der Schifffahrt unter Auflagen wieder zum Anlegen genutzt werden

Das im Februar 2018 ausgesprochene Festmachverbot für die 1,4 km lange Kaimauer am Rheinauhafen in Köln hat die Binnenschifffahrt – angesichts der ohnehin schon äußerst angespannten Liegestellensituation am Rhein – hart getroffen. Die Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK AG) und die Stadt Köln haben nun vermeldet, dass nach einer durchgeführten Zugfestigkeitsprüfung die 150 vorhandenen Vorrichtungen unter bestimmten Voraussetzungen wieder nutzbar für die Schifffahrt sind. Das Festmachverbot wird damit unter Beachtung der Vorgaben zum 1. Oktober 2018 wieder aufgehoben.

Der BDB hatte sich unmittelbar nach der Veröffentlichung der Sperrung der für die Binnenschifffahrt wichtigen Kaimauer mit allen zuständigen Akteuren in Verbindung gesetzt, um zu erreichen, dass die Mauer schnellstmöglich wieder als Liegemöglichkeit nutzbar gemacht werden kann. Nach konstruktiven Gesprächen mit der HGK und der Mitwirkung auf eigens zu dieser Problematik eingerichteten Akteurskonferenzen mit Vertretern der HGK, der WSV, der Stadt Köln und der Schifffahrt, konnte also nun ein wichtiger Teilerfolg erzielt werden.

„Es ist wichtig, dass es durch konstruktives und lösungsorientiertes Zusammenwirken aller beteiligten Akteure gelungen ist, die Kaimauer in Köln bis zur Umsetzung der dringend benötigten Dalbenlösung zumindest wieder teilweise der Schifffahrt zur Nutzung übergeben zu können. Dies zeigt, dass fachlicher Austausch und die Suche nach pragmatischen Lösungen der richtige Weg sind, um Fortschritte für den Verkehrsträger zu erzielen“, betont Martin Staats (MSG, Würzburg), Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB).

Ab 1. Oktober 2018 sind nun u.a. folgende Vorgaben einzuhalten: Beladene Schiffe dürfen eine Breite von 9,50 m und eine Tragfähigkeit von 1.200 t nicht überschreiten. Leere Schiffe dürfen generell an der Kaimauer im Rheinauhafen anlegen. Nicht gestattet sind das Anlegen von mehreren Schiffen nebeneinander und der Einsatz von Winden zum Festmachen.

„Das Vorgehen in Köln zeigt, dass auch bis zur Umsetzung der Gesamtlösung, in diesem Falle des Setzens von Dalben mit Landverbindung, kurzfristig Verbesserungen der Situation für die Schifffahrt erzielt werden können, wenn der Wille vorhanden ist. Wir regen an, dass auch an den großen Schleusen im Wesel-Datteln-Kanal eine Festigkeitsprüfung der derzeit gesperrten Nischenpoller vorgenommen wird, auf deren Grundlage dann entschieden werden kann, ob bis zur Installation des Festmacherdienstes nicht zumindest eine teilweise Nutzung der Poller für leere und teilbeladene Schiffe vertretbar ist“, so Martin Staats.

 

Über den BDB e.V.:

 Der 1974 gegründete Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB) vertritt die gemeinsamen gewerblichen Interessen der Unternehmer in der Güter- sowie der Fahrgastschifffahrt gegenüber Politik, Verwaltung und sonstigen Institutionen. Mitglieder des BDB sind deshalb Partikuliere, Reedereien und Genossenschaften. Auch Fördermitglieder unterstützen die Arbeit des BDB. Der Verband mit Sitz in Duisburg und Repräsentanz in Berlin bezieht Stellung zu verkehrspolitischen Fragen und bringt sich aktiv in die Gestaltung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ein. Seit der Fusion mit dem Arbeitgeberverband (AdB) im Jahr 2013 vertritt der BDB auch die Belange der Verbandsmitglieder in arbeits-, tarif- und sozialrechtlichen sowie personal-, sozial- und bildungspolitischen Angelegenheiten und ist Tarifvertragspartner der Gewerkschaft Verdi. Der BDB betreibt das in Duisburg vor Anker liegende Schulschiff „Rhein“ – eine europaweit einzigartige Aus-, Fort- und Weiterbildungseinrichtung für das Binnenschifffahrtsgewerbe.