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Fortschrittsbericht zum Bau von Fischaufstiegsbauwerken

Die WSV ist seit der Neufassung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) 2010 dafür verantwortlich, an den von ihr errichteten oder betriebenen Stauanlagen der Bundeswasserstraßen Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit durchzuführen, soweit es  die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie (WRR) erfordern. Ziel sind die Verbesserung der Lebensbedingungen der Fischfauna und der Erhalt bzw. Wiederaufbau heimischer Populationen. Aus einem kürzlich veröffentlichten Fortschrittsbericht geht hervor, dass derzeit Planungen für 23 Maßnahmen am Rhein, 19 Maßnahmen an der Elbe, 7 Maßnahmen an der Weser, jeweils 3 Maßnahmen an Ems und Donau sowie eine Maßnahme an der Oder in jeweils unterschiedlichen Planungsständen laufen. Für die Anlagen sollen die aktuellen Planungen möglichst zügig abgeschlossen und die konkrete bauliche Umsetzung begonnen werden. Allerdings zeigen die ersten fünf Jahre der gesetzlichen Verantwortlichkeit der WSV auf, dass nur bei tatsächlicher und angemessener Aufstockung der WSV-Personalressourcen, der Beratungsressourcen in den Oberbehörden, bei Bereitstellung der erforderlichen zusätzlichen Investitionsmittel und durch organisatorische Anpassung bei der Aufgabenerledigung eine Erfüllung der Aufgaben aus dem WHG möglich sein wird. Im Priorisierungskonzept 2012 – 2015 des BMVI zur Durchgängigkeit der Wasserstraßen wurden 250 Standorte mit Handlungsbedarf ausgemacht. (FS)

Foto: WSV/WSA Bremen

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