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Elektronische Meldepflicht auch für Tankschiffe auf dem Rhein

Ab 1. Dezember 2018 gilt auch für Tankschiffe auf dem Rhein eine elektronische Meldepflicht. Jedes Tankschiff muss sich dann vor Fahrtantritt elektronisch bei der zuständigen Revierzentrale melden. Die in § 12.01 der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung vorgesehene Meldung, die heute über Sprechfunk, schriftlich oder elektronisch abgewickelt werden kann, ist von diesem Zeitpunkt an für alle Tankmotorschiffe, Verbände aus einem oder mehreren Tankmotorschiffen und/oder Tankschubleichtern und/oder Tankschleppkähnen zwingend auf elektronischem Wege durchzuführen. Die elektronische Meldepflicht, die bisher nur für Verbände und Fahrzeuge, die Container an Bord haben, besteht, wird auf Fahrzeuge mit festverbundenen Ladetanks an Bord ausgedehnt.. Das neue Meldesystem ist außerdem kompatibel mit den Meldesystemen der Nachbarstaaten, dem niederländischen BICS und dem französischen VELI. Weitere Informationen, auch zum Download der zur Meldung nötigen BICS-Software, gibt es im Internetangebot der ZKR. Vor Inkrafttreten der neuen Meldepflicht muss ein sog. EDI-Konto bei der niederländischen Wasserstraßenbehörde (RWS) eingerichtet werden. Dies kann kostenlos online beantragt werden. (FS)