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Arbeitszeitverordnung für Binnenschifffahrt in Kraft

Mit dem Inkrafttreten der Binnenschifffahrts-Arbeitszeitverordnung seit dem 1. August 2017 hat Deutschland die zu Grunde liegende EU-Arbeitszeitrichtlinie für die Binnenschifffahrt (2014/112/EU) zur Durchführung der von den europäischen Dachverbänden EBU und ESO sowie der Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF) beschlossenen europäischen Vereinbarung aus dem Jahr 2012 über die Regelung bestimmter Aspekte der Arbeitszeitgestaltung in der Binnenschifffahrt umgesetzt. An dem gesamten Verhandlungsprozess, der 2008 auf europäischer Ebene begann, haben sich BDB-Praktiker aus Güter- und Fahrgastschifffahrt intensiv beteiligt. Die Mitglieder des BDB wurden umfassend über Verfahren und Inhalte in Rundschreiben informiert. (FS)

 

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