Ausweitung der elektronischen Meldepflicht
Die ZKR hat beschlossen, zum 1.12.2021 die elektronische Meldepflicht auf dem Rhein auf alle Fahrzeuge und Sondertransporte auszuweiten, die unter § 12.01 Nr. 1 RheinSchPV fallen. Die elektronische Meldepflicht, die bis dahin nur Verbände und Fahrzeuge, die Container befördern, und Fahrzeuge mit festverbundenen Tanks an Bord galt, gilt damit ab 1.1.2021 auch für:
- Fahrzeuge, die Güter an Bord haben, deren Beförderung dem ADN unterliegt
- Fahrzeuge mit einer Länge über 110 m
- Kabinenschiffe
- Seeschiffe
- Fahrzeuge mit einem LNG-System an Bord
- Sondertransporte nach § 1.21
Die vollständige Mitteilung der ZKR können Sie hier abrufen.
Foto: ZKR