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Ausweitung der elektronischen Meldepflicht

Die ZKR hat beschlossen, zum 1.12.2021 die elektronische Meldepflicht auf dem Rhein auf alle Fahrzeuge und Sondertransporte auszuweiten, die unter § 12.01 Nr. 1 RheinSchPV fallen. Die elektronische Meldepflicht, die bis dahin nur Verbände und Fahrzeuge, die Container befördern, und Fahrzeuge mit festverbundenen Tanks an Bord galt, gilt damit ab 1.1.2021 auch für:

  • Fahrzeuge, die Güter an Bord haben, deren Beförderung dem ADN unterliegt
  • Fahrzeuge mit einer Länge über 110 m
  • Kabinenschiffe
  • Seeschiffe
  • Fahrzeuge mit einem LNG-System an Bord
  • Sondertransporte nach § 1.21

Die vollständige Mitteilung der ZKR können Sie hier abrufen.

Foto: ZKR