BDB teilt die Kritik der EU-Kommission am Mindestlohngesetz

Die Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland ist richtig!

 Mit einem Mahnbrief an die Bundesregierung hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren bezüglich der Anwendung des deutschen Mindestlohngesetzes (MiLoG) im Verkehrssektor gegen Deutschland eingeleitet. Dieser Schritt ist folgerichtig und begrüßenswert, denn trotz der Interventionen des BDB und zahlreicher weiterer Interessenvertretungen der deutschen Wirtschaft ist eine Erleichterung des administrativen Aufwandes auf ein für die Unternehmen akzeptables Niveau nicht in Sicht.

Die mit dem MiLoG verbundenen umfassenden Dokumentations- und Meldepflichten stellen auch für die Unternehmer in der Binnenschifffahrt einen unverhältnismäßig hohen bürokratischen Aufwand dar, der eine massive Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit und des freien Warenverkehrs zur Folge hat. Die EU-Kommission weist außerdem zu Recht darauf hin, dass der mit dem Gesetz geschaffene Bürokratieapparat ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes behindert.

„Wir haben mehrfach deutlich darauf aufmerksam gemacht, dass das Mindestlohngesetz in seiner jetzigen Form vollkommen praxisfern ist und die Waren- und Dienstleistungsfreiheit empfindlich einschränkt. Die Bundesregierung muss die Handhabung dieses unausgegorenen Gesetzes nun schnellstmöglich verbessern“, so BDB-Präsident Martin Staats.

Der BDB hatte neben dem hohen Verwaltungsaufwand auch stets die uferlose und unüberschaubare Durchgriffshaftung kritisiert und eine Absenkung der Verdienstgrenze gefordert.

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