, ,

BMVI-Förderprogramm für die Schifffahrt verlängert

Das BMVI hat sein Förderprogramm „Nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen“, das eigentlich zum 31. Dezember 2018 ausgelaufen wäre, um ein weiteres Jahr bis Ende 2019 verlängert. Die Systematik in der Förderrichtlinie ist dabei im Wesentlichen unverändert geblieben. Förderfähig sind weiterhin emissionsärmere Antriebe sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Reduzierung der Lärmemissionen. Aufgrund des Prinzips der nötigen „Übererfüllung“ gesetzlicher Vorgaben sind jedoch nur noch Motoren über 300 kW nach dem bisherigen Prinzip (Unterschreitung des Partikelgrenzwertes der Stufe ZKR II um mindestens 30 %) förderfähig. Hintergrund ist, dass die verschärften Abgasemissionsgrenzwerte aus der NRMM-Verordnung für Motoren bis 300 kW seit 1. Januar 2019 gelten, während die Werte für Aggregate größer 300 kW erst zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Motoren bis 300 kW gar nicht mehr förderfähig sind. Die Förderrichtlinie sieht nämlich vor, dass eine Bezuschussung dieser Motoren möglich ist, wenn einer der NRMM-Grenzwerte um mindestens 5 % unterschritten wird. Informationen zum Förderprogramm gibt es im Info-Portal der WSV. (FS)