Dritte Verordnung zur Änderung der BinSchUO in Kraft

Die Dritte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften ist nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt im Dezember 2016 in Kraft getreten. Grundsätzlich ist darin hinsichtlich der auf den Wasserstraßen im Geltungsbereich der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung und auf der Donau eingeführten Ausrüstungs- und Nutzungsverpflichtung mit Inland AIS und Inland ECDIS keine Übergangsvorschrift vorgesehen. Ungeachtet dessen hat das zuständige Fachreferat im BMVI die GDWS angewiesen, Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit einer Nichtausrüstung von Fahrzeugen mit o.g. Geräten auf den betroffenen Wasserstraßen für eine gewisse Übergangszeit nicht zu verfolgen. Der BDB hat seine Mitglieder in einem Rundschreiben, das direkt hier einsehbar ist, über die näheren Details informiert. (FS)

 

 

 

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert