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Elektronische Meldepflicht auf der Mosel verschoben

Die Moselkommission hat im November 2018 eine umfassende Änderung des § 9.05 MoselSchPV, in dem die Regelungen zur Meldepflicht enthalten sind, beschlossen. Die Regelung sollte zum 1.7.2020 eingeführt werden. Die Moselkommission teilte nun mit, dass die Anwendung zwar technisch einsatzbereit sei, das Personal an den Schleusen und Revierzentralen aufgrund des Corona-Ausbruchs jedoch nicht entsprechend geschult werden konnte. Daher hat die Moselkommission am 6.5.2020 entschieden, die Einführung von „NaMIB“ und des neu verfassten § 9.05 MoselSchPV um ein Jahr auf den 1.7.2021 zu verschieben. Bis dahin gelten die aktuell gültigen Meldevorschriften auf der Mosel.