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Entwicklung der CDNI-Entsorgungsgebühr

Gemäß Beschluss der Konferenz der Vertragsparteien (KVP) zum Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (CDNI) wird die Entsorgungsgebühr zum 1.1.2021 von 7,50 Euro pro 1.000 Liter gebunkerten, steuerfreien Gasöls auf 8,50 Euro pro 1.000 Liter mineralölsteuerfrei gebunkerten Gasöls erhöht. Zur Entrichtung der Entsorgungsgebühr verpflichtet sind alle Schiffe, die im räumlichen Geltungsbereich des CDNI verkehren und steuerfreies Gasöl bunkern. Diese werden als der Schifffahrt zugehörig betrachtet. Daher gilt die Verpflichtung auch für Fähren, Dienstfahrzeuge und Patrouillenboote, Schwimmkrane und Schwimmbagger, Binnenschiffe aus Drittstaaten usw. Informationen rund um das CDNI gibt es im Internetangebot zum Übereinkommen.