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Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit in der Gebirgsstrecke

Im Jahr 2019 hatte die Nautisch-Technische-Kommission der IWT-Plattform im Namen des Binnenschifffahrtssektors beantragt, die zulässige Höchstgeschwindigkeit für die Rheinschifffahrt auf dem Rheinabschnitt zwischen Bingen und St. Goar von 20 auf 24 Stundenkilometer zu erhöhen. Daraufhin hat die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) im Auftrag der deutschen Delegation untersucht, ob eine höhere Höchstgeschwindigkeit für größere Schiffe für eine sichere Schifffahrt in der Gebirgsstrecke oberhalb der Hochwassermarke I erforderlich ist und ob eine Erhöhung negative Folgen für die Ufer haben könnte. Die durchgeführten Untersuchungen haben aufgezeigt, dass dem Anliegen einer Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit von 20 auf 24 km/h entsprochen werden kann. Hintergrund ist, dass der Schiffsführer bei der derzeitigen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h die Motorleistung erheblich reduzieren muss. Auf diese Weise kann zwar die Geschwindigkeit im Verhältnis zum Wasser verringert werden, aber die Manövrierfähigkeit des Schiffes verschlechtert sich. Aus diesem Grund und aufgrund der Tatsache, dass keine Schäden am Ufer zu erwarten sind, kann die Geschwindigkeitsbegrenzung in Art. 10.01 Abs. 1 d) der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPV) in der Gebirgsstrecke zwischen Bingen und St. Goar auf 24 km/h in der Talfahrt erhöht werden. Die endgültige Beschlussfassung durch die ZKR wird in diesem Herbst erfolgen.