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Haftungsübereinkommen CLNI 2012 im Bundestag

Mit dem Gesetzentwurf „zur Änderung der Haftungsbeschränkung in der Binnenschifffahrt“, der jetzt von der Bundesregierung in den Bundestag eingebracht wurde, hat das Straßburger Übereinkommen vom 27. September 2012 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt (CLNI 2012) einen Schritt Richtung Umsetzung in nationales Recht gemacht. Das Vertragswerk ermöglicht es Schiffseigentümern, Bergern und Rettern, mögliche Haftungshöchstbeträge zu beschränken. Bislang haben Serbien und Luxemburg das CLNI 2012 ratifiziert. Auch die Niederlande haben eine Ratifizierung angekündigt. (FS)

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