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Länder beteiligen sich an Bundesförderung für Landstromanlagen

Die Bundesländer Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz beteiligen sich an der an Bundesförderung für Landstromanlagen und haben zu diesem Zweck eigene Förderprogramme aufgelegt. Auch NRW hat ein entsprechendes Förderprogramm angekündigt, welches am 30. Juni veröffentlicht werden soll. Die Förderung umfasst den Neu- und Ausbau von Landstromanlagen die durch Frachtschiffe (Tank- und Trockengüterschiffe) oder Fahrgastkabinenschiffe (Flusskreuzfahrtschiffe) genutzt werden, einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen Dritter (außerhalb der öffentlichen Verwaltung). Die Bau- und Planungskosten der Anlagen von Anlagen werden mit bis zu 80 % der förderfähigen Kosten bezuschusst. Der BDB hat seine Mitglieder hierzu näher per Rundschreiben informiert.