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Moselkommission regelt Vorschleusungsrecht neu

Nach zwei erfolgten Anhörungen 2016 und 2018 hat die Moselkommission in ihrer Sitzung am 23. Mai 2019 beschlossen, dass ab dem 1. Dezember 2021 nur noch Tagesausflugsschiffe unter den Bedingungen, die in § 6.29 MoselSchPV geregelt sind, Vorschleusungen zu gewähren. Ab diesem Zeitpunkt werden für Fahrgastkabinenschiffe keine Vorschleusungsrecht mehr vergeben. Damit sich die Betreiber / Reedereien auf die neue Regelung einstellen könne, hat die Moselkommission den Stichtag auf den 1. Dezember 2021 gelegt. Die Moselkommission verfolgt mit der neuen Regelung u.a. das Ziel, die Wartezeiten an den Schleusen zu verringern.