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Motorenförderung angepasst

Motorenförderung platina-a-20110720-0015- Nautik und Technik

Verkehrsministerium setzt Rahmen für technologieoffene Motorenförderung

Das BMVBS hat zum 2. Dezember 2013 die Richtlinie über die Zuwendungen für die Beschaffung von emissionsärmeren Motoren von Binnenschiffen geändert. Neben der Änderung der Bezeichnung der Förderstelle in „Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Außenstelle West“ gibt es zwei Neuheiten:

1. Für Erwerb und Einbau von Kraftstoff-Wasser-Emulsionsanlagen (KWE) werden die folgenden pauschalen Bemessungsgrundlagen zugrunde gelegt:

 a) Ausgaben für den Erwerb: 55 Euro pro kW

b) Ausgabenpauschale für den Einbau: 7500 Euro

c) Liegeausgaben 6 Euro pro kW.

2. Bei Maßnahmen nach den Nr. 2.1.3. und 2.1.4. der Förderrichtlinie (also bei emissionsmindernden und kraftstoffsparenden Maßnahmen sowie bei Maßnahmen zur Minderung der Lärmemissionen) werden die nachgewiesenen Ausgaben für die Anschaffung der Technologie und die Durchführung der Maßnahme als Bemessungsgrundlage zugrunde gelegt.

Die neuen Fördersätze bieten den Unternehmern, die sich für die KWE-Technik entscheiden, Planungssicherheit. Ob es in Zukunft höhere Fördersätze, etwa bei größeren kW-Zahlen geben kann, wird sich aus den ersten Erfahrungen mit der Förderung der Technik zeigen.

Gleichzeitig gibt es nicht mehr nur für Abgasnachbehandlungsanlagen, sondern auch für KWE technische Zusatzbestimmungen, die Sicherheit und Leichtigkeit im Verkehr beim Betrieb der entsprechenden Technik gewährleisten sollen. Mit den Zusatzbestimmungen, bei denen auch zahlreiche Anmerkungen des BDB und VSM aufgenommen wurden, stellt Deutschland auch auf internationaler Ebene erstmals Vorschriften für bestimmte Techniken zur Diskussion, für die es noch keine europäischen oder gar globalen Regeln gibt. Die bisherigen deutschen Regeln für Abgasnachbehandlung waren im Ausland bisher nur wenig bekannt, fanden aber zum Beispiel im niederländischen Gewerbe auch breite Zustimmung. Der BDB ist dem Verkehrsministerium dankbar, dass er mit eigenen Vorschlägen für Leitplanken in der Innovationslandschaft deutliche Zeichen setzt und eine qualitativ hochwertige Diskussion anstößt.

Die Zusatzbestimmungen mit aktuell letztem Änderungsdatum vom 11. Oktober 2013 finden sich im Bereich Förderprogramme von elwis.de. (JR)

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