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Neue Gebührenverordnung für den Bereich Binnenschifffahrt

Am 2. November 2021 wurde im Bundesgesetzblatt die neue Besondere Gebührenverordnung des BMVI für den Bereich Wasserstraßen und Schifffahrt veröffentlicht. Diese löst die bisher gültige Binnenschifffahrtskostenverordnung ab, die zuletzt im Jahr 2019 angepasst wurde. Der BDB hatte gemeinsam mit den Verbänden BDS, EVDB und DFV Anfang Oktober 2021 zum Entwurf dieser neuen Gebührenverordnung Stellung genommen und die darin vorgesehenen, teils deutlichen Gebührenanhebungen für Leistungen der GDWS (z.B. Erteilung von Patenten) kritisiert. Die Intervention der Verbände war durchaus erfolgreich: Die Gebühren wurden in einem deutlich geringeren Umfang angehoben als in dem Entwurf beabsichtigt. Außerdem wurden für zahlreiche Tatbestände im Vergleich mit der Binnenschifffahrtskostenverordnung aus dem Jahr 2019 die Gebühren reduziert. Die neue Verordnung kann direkt hier abgerufen werden.