OVG Rheinland-Pfalz weist Klage gegen bevorzugte Schleusung auf dem Neckar ab

Anfang Oktober hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschieden, dass auch künftig auf dem Neckar fahrende Containerschiffe in den Genuss einer bevorzugten Schleusung kommen. Die Richter wiesen damit die Klage von vier Schiffsbetreibern mit Massengutverkehren auf dem Neckar mit der Begründung ab, die Reedereien hätten nicht belegbar nachweisen können, dass sie durch die bevorzugte Schleusung von Containerschiffen entstehenden Wartezeiten unvertretbar hohe Verluste hinnehmen müssten. Die priorisierte Abwicklung von Containerschiffen auf dem Neckar soll langfristig dafür sorgen, dass mehr Containertransporte auf das Wasser verlagert werden. Das Urteil zeigt bereits erste Folgen, auch für anderen Flüsse: So soll es bereits Überlegungen eines Transporteurs geben, für die Mosel eine bevorzugte Schleusung zu beantragen. (FS)

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