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Reduzierte Meldepflicht auf der Mosel ab Ende 2017

Im Rahmen ihrer letzten Plenarsitzung in Trier hat die Moselkommission beschlossen, angesichts der Einführung der Nutzungs- und Ausrüstungspflicht mit Inland AIS- und ECDIS ab 1. Januar 2016 die Meldevorschriften anzupassen. Dabei soll der Meldeaufwand künftig sowohl für die Schifffahrt als auch für die Verwaltung deutlich reduziert werden. Fahrzeuge und Verbände, die in § 9.05 Moselschifffahrtspolizeiverordnung (MoselSchPV) definiert werden, müssen nicht mehr alle Daten bei der Vorbeifahrt an einem Tafelzeichen B.11 melden. Mit Hilfe des Inland AIS müssen sich Schiffsführer nur melden, wenn sie sich in Übergangsbereichen – von einer „nationalen“ Strecke in eine andere – befinden. Die neuen Vorschriften treten ab 1. Dezember 2017 in Kraft. (FS)

Foto: WSV/WSA Trier

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