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Regierung zum Umgang mit Niedrigwasser

Die Bundesregierung hat auf eine Anfrage der Fraktion „Die Linke“ im Bundestag zum Umgang mit Niedrigwasser geantwortet. Derzeit können demnach Wasserstände für die ersten 2 Tage mit 80 prozentiger Sicherheit auf +/- 10 cm, für den dritten und vierten Tag mit gleicher Sicherheit auf + / – 20 cm vorhergesagt werden. Um die Prognosen zu verbessern, werden derzeit 10-Tagesvorhersagen für ausgewählte Rheinpegel entwickelt, in denen insbesondere die Unsicherheit der meteorologischen Niederschlagsvorhersage berücksichtigt wird. Die Regierung unterstütze zudem ein Projekt, das Trendvorhersagen des Wasserstandes für die nächsten 6 Wochen ermöglichen soll. Die 2008 eingerichtete „Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel“ (DAS) sei 2015 per Kabinettsbeschluss als Daueraufgabe etabliert. Der geplante DAS-Basisdienst „Klima & Wasser“ wird für den Zeitraum bis zum Jahr 2100 Vorhersage- und Beobachtungsdaten der Atmosphäre, der Hydrosphäre und der Ozeanosphäre in für Deutschland relevanten Gebieten bereitstellen. Die computergestützten Modelle sollen auf Basis der wissenschaftlichen Erkenntnisse alle sieben Jahre (im gleichen Rhythmus erscheint der aktuelle Sachstandsbericht des Weltklimarats) fortentwickelt werden. Die zusätzliche Bereitstellung aktueller Tiefeninformationen erfordere Anpassungen in den elektronischen Binnenschifffahrtskarten. Ab Mitte 2020 sollen diese Anpassungen angewendet werden. Eine Übertragung auf weitere Strecken soll sukzessive umgesetzt werden.

Die Regierung führt weiter aus, dass sie die Frage, ob und inwieweit fiskalische und ordnungspolitische Maßnahmen des Bundes (z.B. Unterstützung bei der Entwicklung von niedrigwassergeeigneten Schiffen) für die Anpassung von Transportkonzepten und die Verbesserung der Transport- und Ladungsgefäße sinnvoll sein könnten, „zu gegebener Zeit“ prüfen wird. Durch die geplante Fahrrinnenanpassungen an Mittel- und Niederrhein könnten die Einschränkungen für die Schifffahrt bei Niedrigwasserperioden verringert und damit die Wettbewerbsfähigkeit erhöht werden. Derzeit werde geprüft, welche weiteren infrastrukturellen Maßnahmen am Rhein für den Erlass eines Maßnahmengesetzes in Betracht kämen. Die am Rhein gewonnenen Erkenntnisse und Lösungsansätze aus dem „Aktionsplan Niedrigwasser Rhein“ würden auf ihre Übertragbarkeit auf andere Wasserstraßen hin überprüft, so die Regierung.

Foto: (C) Bundesanstalt für Wasserbau