Sachkundiger für die Fahrgastschifffahrt: Übergangsfrist endet im Januar 2024

Auf dem Rhein müssen sich an Bord von Fahrgastschiffen bereits Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt befinden. Mit der neuen Binnenschiffspersonalverordnung (BinSchPersV) wurde diese Pflicht auf alle Tagesausflugsschiffe und Kabinenschiffe auf allen Wasserstraßen ausgedehnt. Es besteht eine Übergangsfrist, die am 18. Januar 2024 auslaufen wird. Die Regelung war mit der BinSchPersV im Dezember 2021 eingeführt worden. Die konkreten Anforderungen ergeben sich aus § 110 (Sicherheitspersonal auf Fahrgastschiffen).