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Sozialwahl 2023 – Vertreter der Selbstverwaltung in der gesetzlichen Unfallversicherung werden gewählt

Im Jahr 2023 stehen die nächsten Sozialversicherungswahlen an. Im Rahmen dieser Sozialversicherungswahlen werden auch die Vertreter der Selbstverwaltung in der gesetzlichen Unfallversicherung gewählt. Für die Wahlen zur Selbstverwaltung in der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) gilt es Seitens des BDB die zur Verfügung gestellten Mandate zu besetzen. Wie bereits bei den vorangegangenen Wahlen, will die Arbeitgeberseite auch diese Wahl in der bewährten Form einer „Friedenswahl“ organisieren.

Stichtag für die Durchführung einer Friedenswahl ist der 17. November 2022. Bis zu diesem Tag müssen die entsprechenden Vorschlagslisten eingereicht werden.

Die maximale Quote der sogenannten „Beauftragten“, also von Personen, die nicht selbst Arbeitgeber einer in der BG Verkehr versicherten Unternehmens sind, gilt auch für diese Sozialwahl. Daneben wurde erstmals eine Geschlechterquote eingeführt. Mindestens 40 % der Mitglieder der Selbstverwaltung sollen weiblichen Geschlechts sein. Von jeweils drei aufeinanderfolgenden Listenplätzen ist mindestens ein Listenplatz mit einer Frau zu besetzen. Sollte dies nicht möglich sein, so ist diese Auswahl besonders zu begründen.

Nach den Regularien zur Auswahl der Mandate muss jeder Gewerbezweig sämtlichen in Frage kommenden Personen öffentlich die Möglichkeit geben, sich für die Besetzung der Mandate bereitzuerklären. Der BDB bittet seine Mitglieder, der BDB-Geschäftsstelle ein Interesse an der Besetzung eines Mandats im Rahmen der Sozialwahl bis 19. August 2022 anzuzeigen. (FIE)