Überbrückungshilfe III: Anträge können gestellt werden

Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III ist am 11.2.2021 gestartet. Unternehmen, die von der Corona-Pandemie und dem (Teil-)Lockdown stark betroffen sind, können für den Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis zu 1,5 Mio. Euro erhalten. Antragsberechtigt ist ein Unternehmen, wenn es in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 % im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 zu verzeichnen hat. Selbstverständlich können auch Unternehmen in der Binnenschifffahrt die Unterstützung beantragen. Die Überbrückungshilfe III kann für jeden Monat im o.g. Förderzeitraum beantragt werden, in dem ein entsprechender Umsatzeinbruch vorliegt. Das BMWi hat die Förderhöchstgrenze von den bisher vorgesehenen 200.000 bzw. 500.000 Euro auf 1,5 Mio. Euro heraufgesetzt. Die konkrete Zuschusshöhe orientiert sich am Rückgang des Umsatzes im Vergleich zum entsprechenden Monat im Jahr 2019. Alle weiteren Informationen zur konkreten Höhe des Fixkostenzuschusses, den förderfähigen Kosten und zur Online-Antragstellung gibt es im entsprechenden Online-Portal des BMWi.

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