Überbrückungshilfe III verlängert

Mit der sog. „Überbrückungshilfe III Plus“ wurde die Ende Juni 2021 ausgelaufene „Überbrückungshilfe III“ für Unternehmen für die Monate Juli. August und September verlängert. Im Rahmen dieses staatlichen Hilfsprogramms können Unternehmen, die von den Maßnahmen zu Eindämmung der Corona-Pandemie besonders betroffen sind, nun bis 31.10.2021 Anträge einreichen. Im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus werden u.a. Fixkostenerstattungen gewährt, abhängig vom Umsatzverlust im jeweiligen Monat im Vergleich zum jeweiligen Referenzmonat im Jahr 2019. Eine Antragsberechtigung liegt vor, wenn Corona-bedingte Umsatzeinbruche von mind. 30 % in jedem Monat im Zeitraum Juli bis August vorliegen, für den der Fixkostenzuschuss beantrag wird. Außerdem kann unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich ein sog. „Eigenkapitalzuschuss“ für besonders umsatzschwache Monate beantragt werden.

Hier finden Sie weiterführende Informationen zur Überbrückungshilfe III und zum Antragsverfahren.

Foto: Screenshot des Internetangebots zur ÜH III Plus des BMWi