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BDB zur Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie

Der BDB hatte im Sommer 2016 kritisiert, dass im ersten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie Tagesreisen, die weniger als 24 Stunden andauern und keine Übernachtung beinhalten, unter bestimmten Voraussetzungen den Regelungen für Pauschalreisen unterfallen sollen, wenn sie mehr als 75 Euro kosten. Der Verband machte das zuständige Ministerium darauf aufmerksam, dass eine solche Regelung nicht den Wertungen der zu Grunde liegenden Richtlinie entspricht. So hätte z.B. auch bei Ausflügen mit Tagesschiffen mit Zusatzelementen wie z.B. einem Menü an Bord stets geprüft werden müssen, welche Vertragsart zu wählen ist, was hohen Verwaltungsaufwand verursacht hätte. Die Kritik wurde im Folgeentwurf erfreulicherweise berücksichtigt. Nun soll konsequenterweise gelten: Tagesreisen, die weniger als 24 Stunden dauern und keine Übernachtung umfassen, sind keine Pauschalreisen. Durch diese Klarstellung werden Abgrenzungsschwierigkeiten in der Praxis vermieden. (FS)

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