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Flottenmodernisierung ab 2024: Förderrichtlinien im Bundesanzeiger veröffentlicht

Am 28. November wurden die ab dem 1. Januar 2024 gültigen Förderrichtlinien für das Binnenschifffahrtsgewerbe veröffentlicht. Hintergrund ist, dass das derzeit gültige BMDV-Förderprogramm „Nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen“ zum Ende des Jahres 2023 ausläuft. Mit den nun veröffentlichten Richtlinien wird die Förderung von 2024 – 2026 fortgesetzt, jedoch in leicht modifizierter Form: So ist das Förderprogramm nun in zwei separate Förderrichtlinien unterteilt, nämlich die „Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen zur Verlagerung von Güterverkehr von der Straße auf die Wasserstraße“ sowie die „Richtlinie zur Förderung emissionsfreier und emissionsarmer Antriebe sowie der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen“. Grund hierfür sind Änderungen im europäischen Beihilferecht. Vor dem Hintergrund der nun geltenden (ebenfalls im europäischen Recht) verankerten Definitionen von „emissionsfreien Fahrzeugen“ und „sauberen Fahrzeugen“ sind auch inhaltlich Anpassungen bei der Förderkulisse erfolgt. Der BDB hat seine Mitglieder umfassend über die Grundzüge der Flottenmodernisierungsförderung ab 2024 informiert. Nach dem Inkrafttreten der neuen Förderung werden die Richtlinien sowie die Antragsunterlagen und weitergehende Informationen in der entsprechenden Rubrik im Online-Portal der WSV zu finden sein.

Foto: Über das Förderprogramm des BMDV sind auch ab 2024 z.B. elektrische Antriebssysteme förderfähig